wegen eines Verstosses gegen Art. 6 EMRK in seiner Ausprägung als Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiliches Gericht ein (pag. 13 ff.). Zur Begründung führte er insbesondere aus, Oberrichter C.________ und Oberrichter E.________ seien Mitglieder der SVP. Im Internet sei nicht ersichtlich, ob auch Oberrichter D.________ der SVP angehöre, so dass das Ausstandsgesuch auch ihn umfasse. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sei die Frage, ob gegen Rechte und Freiheiten der EMRK verstossen worden sei.