Mit Schreiben vom 16. März 2018 wurde Rechtsanwalt B.________ darauf hingewiesen, dass Oberrichter C.________ vom Grossen Rat des Kantons Bern als ordentlicher Richter an das Obergericht gewählt wurde und seit dem 1. März 2018 in der 1. Strafkammer tätig ist. Rechtsanwalt B.________ wurde aufgefordert, bis am 24. März 2018 mitzuteilen, ob er unter diesen Umständen am Ausstandsgesuch festhalte (pag. 5). Er reichte hierzu innert Frist keine Stellungnahme ein. Mit Eingabe vom 20. März 2018 rügte der Gesuchsteller einen Verstoss gegen Art. 6 EMRK in seiner Ausprägung als Anspruch auf ein unabhängiges und unparteiliches Gericht.