1. Mit Schreiben vom 12. März 2018 machte Rechtsanwalt B.________ namens von A.________ (Beschuldigter, nachfolgend: Gesuchsteller) geltend, die Einsetzung von Oberrichter C.________ werde wegen eines Verstosses gegen Art. 6 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK; SR 0.101) abgelehnt. Gegenstand des Berufungsverfahrens SK 18 83 sei ein Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland. Gemäss Staatskalender des Kantons Bern sei Oberrichter C.________ Gerichtspräsident am Regionalgericht Bern-Mittelland (pag. 1). Mit Schreiben vom 16. März 2018 wurde Rechtsanwalt B.____