4. Der Kanton Bern, Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, entschädigt den Beschwerdeführer für seine Aufwendungen für das Verfahren vor der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern mit CHF 3‘984.15 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer). 5. Der Kanton Bern, Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern, entschädigt den Beschwerdeführer für seine Aufwendungen für das Verfahren vor Obergericht mit CHF 3‘290.00 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer).