1. Die Beschwerde wir gutgeheissen. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion vom 8. Februar 2018 wird aufgehoben und im Sinne der Erwägungen zum neuen Entscheid zurückgewiesen. 2. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege wird als gegenstandslos abgeschrieben. Für die Behandlung des Gesuchs werden keine Kosten erhoben. 3. Die Kosten für das Verfahren vor der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern von CHF 400.00 sowie die Kosten für das Verfahren vor Obergericht, bestimmt auf CHF 600.00, sind durch den Kanton Bern zu tragen.