4. Am 12. März 2018 erhob der Beschwerdeführer, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt B.________, beim Obergericht Beschwerde gegen den Entscheid der POM und stellte folgende Anträge (vgl. pag. 1 ff.): 1. Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 8. Februar 2018 sei aufzuheben und die Sache zur materiellen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. 2. Eventualiter: Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 8. Februar 2018 sei aufzuheben und es sei im Sinne des Rechtsbegehrens 1 gemäss Beschwerde vom 16. Oktober 2017: