17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten [SR 361.3]). Entsprechend ist die Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils und der übrigen biometrisch erkennungsdienstlichen 62 Daten (PCN ________) nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen. 63 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: I.