28.2 Würdigung durch die Kammer Die Zusammenarbeit des Beschuldigten mit der Bewährungshilfe hat sich etabliert. Bei den zwar eher losen Gesprächsterminen konnte anscheinend eine gute Arbeitsbeziehung aufgebaut werden (pag. 897; pag. 930, Z. 5 f.). Die Fortführung der