Trotz der nur begrenzten Therapiemöglichkeiten und der zum gegenwärtigen Zeitpunkt (aufgrund mangelnder Störungseinsicht und unzureichender Therapie- und Veränderungsmotivation) noch eher ungünstigen Behandlungsprognose, seien die therapeutischen Möglichkeiten zur Reduzierung des ansonsten deutlich erhöhten einschlägigen Kriminalitätsrisikos bzw. zur Kontrolle der beschriebenen, mit der kombinierten Persönlichkeitsstörung im Zusammenhang stehenden Risikovariabeln noch nicht gänzlich ausgeschöpft und auch nicht von vornherein aussichtslos. Aus gutachterlicher Sicht werde daher eine ambulante therapeutische Massnahme