Die Neigung des Beschuldigten zur Externalisierung und handlungsmässigen Inszenierung dieser Konfliktdynamik und zum Ausagieren seiner partnerbezogenen Kränkungswut sei mit hohem Risiko verbunden, dass es auch zukünftig – insbesondere im Falle eines weiteren ehelichen Zusammenlebens – zu erneuten Eskalationen und ähnlichen impulsiven Aggressionshandlungen zum Nachteil seiner Ehefrau komme. Auch wenn der Beschuldigte nicht mehr in seine Rolle des unumstrittenen Familienoberhaupts zurückkehren würde, müsse angesichts der anhaltenden hochdynamischen Konfliktlage mit seiner Frau sowie aufgrund des Fortbestehens der Störungsbereiche in