davon aus, dass die kombinierte Persönlichkeitsstörung des Beschuldigten vorbestehe und eine lebensgeschichtlich überdauernde Disposition darstelle für heftige, impulsive Affekt- und Konfliktreaktionen, die sich in erster Linie im Kontext partnerschaftlicher bzw. innerfamiliärer Konfliktsituationen manifestieren würden. Der Beschuldigte werde weiterhin dominiert von tief verwurzelten Hass- und Rachegefühlen gegenüber seiner Frau sowie von einem fortdauernden Bedürfnis nach Genugtuung, auch wenn sich anlässlich der gutachterlichen Untersuchung – abgesehen von seiner Idee, auf die gegen ihn erhobenen Tatvorwürfe nun mit einer Gegenanzeige gegen seine Frau zu reagieren