Störungsgrad her bereits die Ebene einer lebensgeschichtlich überdauernden Persönlichkeitsstörung erreichen, auch wenn angesichts der bis anhin nur auf den ehelichen und innerfamiliären Bereich begrenzten Störungsmerkmale die allgemeinen diagnostischen Kriterien für eine Persönlichkeitsstörung (gemäss ICD-10) nicht vollständig erfüllt seien (pag. 450). Die vorliegend zu beurteilenden Delikte würden in Zusammenhang mit dieser Störung stehen.