___, unter Umständen auch zum Nachteil seiner Kinder auszugehen (pag. 464 f.). Beim Beschuldigten ist gestützt auf die Ausführungen von Dr. med. N.________ von einer ungünstigen Prognose auszugehen, weshalb der bedingte Vollzug der Geld- oder Freiheitsstrafe nicht gewährt werden kann (vgl. Ausführungen Ziff. 26 ff. hiernach).