zwischen dem 19.5.2014 bis 18.8.2014 ca. einmal pro Monat als «Schlampe». Während den Beschimpfungen waren teilweise die anderen Familienmitglieder anwesend, jedoch nie Fremde. Aufgrund der mehrfachen Beschimpfung als «Schlampe» erachtet die Kammer in Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz (pag. 793, S. 41 der Urteilsbegründung) eine Geldstrafe von 12 Tagessätzen als verschuldensangemessen. 23.2 Zur Tagessatzhöhe Ein Tagessatz beträgt höchstens CHF 3‘000.00.