Verschuldensangemessene Strafe Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien) sehen für einen Täter, der den Geschädigten in Anwesenheit einer kleinen Gruppe anderer Personen (bis 10) als «Arschloch», «Wixer» und «Dumme Siech» bezeichnet, eine Strafe von 10 Strafeinheiten – bzw. wenn sich die Handlung einzig gegenüber dem Geschädigten abspielt von 5 Strafeinheiten vor (S. 48 der VBRS-Richtlinien). Der Beschuldigte beschimpfte D.________ zwischen dem 19.5.2014 bis 18.8.2014 ca. einmal pro Monat als «Schlampe».