Die Verletzungen klangen alle folgenlos ab, ohne dass eine medizinische Versorgung notwendig gewesen wäre. Das Ausmass der Verletzung des betroffenen Rechtsguts ist damit als gerade noch leicht zu bezeichnen. Betreffend die Art und Weise der Herbeiführung bleibt anzumerken, dass der Beschuldigte auch D.________ aus dem Nichts oder wegen Kleinigkeiten wiederholt massiv schlug. Es handelte sich um heftige Schläge. Der Beschuldigte schlug D.________ mit Händen und Gegenständen wie Gürtel, Kabel, Pantoffeln, Fliegenklatschen oder diverse Sportschläger.