21. Asperation für die einfache Körperverletzung z.N. von D.________ (Art. 123 Ziff. 2 al. 2 aStGB) 21.1 Objektive Tatkomponenten (objektive Tatschwere) D.________ wurde während etwas mehr als einem Jahr ein- bis viermal monatlich von ihrem Vater geschlagen. Dabei kam es zu schmerzhaften Hämatomen und blauen Flecken. Vom Ereignis vom 2.11.2011 sind die Verletzungen von D.________ an ihrem Bein (diverse Hämatome) dokumentiert. Die Verletzungen klangen alle folgenlos ab, ohne dass eine medizinische Versorgung notwendig gewesen wäre.