Die psychischen Auswirkungen waren für die Kammer immer noch spürbar. D.________ hat ein tiefes Selbstwertgefühl, weil sie in ihrer Kindheit immer dachte, sie sei nichts wert. Sie kann sich nicht gut öffnen, leidet unter Ängsten und sorgt sich um ihre Zukunft, weil sie Angst hat, der Beschuldigte könnte sie plötzlich irgendwo treffen (vgl. pag. 915, Z. 23 ff.). Ihre Kindheit hinterliess seelische Verletzungen. Die Gefährdung der Entwicklung von D.________ bestand nach dem Gesagten in einem nicht unerheblichen Ausmass.