Sie sorgte sich zu dieser Zeit auch durchgehend um das Wohlergehen ihrer Geschwister und ihrer Mutter. Sie zog sich zurück, kommunizierte nur frei mit den übrigen Familienmitgliedern, wenn ihr Vater nicht zu Hause war und sprach ab 2011 nicht mehr mit ihrem Vater. D.________ befand sich zudem in einem Loyalitätskonflikt, weil sie sich Zuneigung ihres Vaters gewünscht hatte, dies jedoch nicht mit dessen Verhalten vereinbar war. D.________ erhielt weder Liebe, Geborgenheit noch Zuneigung von ihrem Vater (vgl. pag. 915, Z. 5). Die psychischen Auswirkungen waren für die Kammer immer noch spürbar.