Er verhielt sich gegenüber seiner Familie auch danach erneut jahrelang gewalttätig. In Anbetracht dessen und aufgrund der Vielzahl ihm vorgeworfener Delikte im Rahmen von häuslicher Gewalt erachtet die Kammer eine blosse Geldstrafe als nicht geeignet, ihn künftig von Gewaltdelikten abzuhalten. Vielmehr erscheint eine Freiheitsstrafe – gerade auch aus spezialpräventiven Gründen – zweckmässiger. Überdies lässt sich die Freiheitsstrafe auch mit den Auswirkungen auf den Täter und mit dem sozialen Umfeld vereinbaren, weil der Beschuldigte weder arbeitet noch in stabilen sozialen Verhältnissen lebt.