Der Beschuldigte beging sämtliche ihm vorgeworfenen Delikte im Rahmen von häuslicher Gewalt zum Nachteil seiner Töchter E.________ und D.________, seines Sohnes G.________ und seiner Ehefrau C.________. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl von Delikten, die er über einen Deliktszeitraum von bis zu vier Jahren mehrmals monatlich, teilweise fast wöchentlich beging. Hätte die Kammer nur über einen einmaligen Vorfall zu entscheiden, könnte eine Geldstrafe allenfalls noch gerade angemessen erscheinen. Der Beschuldigte beging allerdings eine ganze Reihe derartiger Straftaten. Nur gegenüber seiner Tochter L.___