Das Prinzip der Verhältnismässigkeit ist damit immer noch gewahrt. Demzufolge kann bei Seriendelikten zulässig sein, auch für leichtere Einzelhandlungen eine Freiheitsstrafe auszufällen, weil der Beschuldigte durch die grosse Vielzahl von Delikten eine kriminelle Veranlagung zeigt, die nach einer härteren Sanktion verlangt. Dieser Umstand kann bei der