Es muss zulässig sein, zur Wahl der Sanktionsart weitere Kriterien heranzuziehen. Wer über längere Zeit immer wieder gleiche oder ähnliche Delikte begeht, offenbart eine erhebliche kriminelle Energie. Daraus lässt sich ohne weiteres der Schluss ziehen, eine blosse Geldstrafe sei nicht geeignet, präventiv einzuwirken, und würde deshalb einen wichtigen Zweck verfehlen. Betroffen ist (im Sinne einer Täterkomponente) die Prognose, die mit der auszusprechenden Strafe – der Gesamtstrafe – zusammenhängt.