6B_446/2011 vom 27.7.2012 E. 9.4 – allerdings wiederum Bestätigung der Ausnahmen von der konkreten Methode im Urteil des Bundesgerichts 6B_523/2018 vom 23.8.2018 E. 1.2.2 f.). Eine Gesamtbetrachtung aller Taten oder die Bildung von Deliktsgruppen zur Strafartenbestimmung laufe im Ergebnis auf eine (selektive) Aufgabe der Gesamtstrafe nach dem Asperationsprinzip zugunsten der gesetzlich nicht vorgesehenen «Einheitsstrafe» hinaus.