Der Beschuldigte ist verurteilt wegen versuchter vorsätzlicher Tötung z.N. seiner Ehefrau C.________. Insbesondere vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass sowohl E.________ wie auch C.________ damit rechneten, dass der Beschuldigte seine Drohung wahrmachen könnte. Auch jede andere Drittperson hätte Angst gehabt vor dem Beschuldigten. Wie das Beweisverfahren gezeigt hat, wurden Mutter und Tochter von den Äusserungen des Beschuldigten wiederholt in Angst und Schrecken versetzt. Der Beschuldigte wollte die beiden einschüchtern, ein anderer Grund, warum er ihnen wiederholt den Tod in Aussicht gestellt hat, ist nicht ersichtlich.