14. Zur Drohung z.N. von C.________ und E.________ 14.1 Theoretische Ausführungen Betreffend die theoretischen Ausführungen zu Art. 180 Abs. 1 und Abs. 2 Bst. a aStGB kann vollumfänglich auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 783 f., S. 31 f. der Urteilsbegründung). 14.2 Subsumtion E.________ war zum Tatzeitpunkt (19.5.2014 bis 18.8.2014) bereits mündig. Sie stellte einen Strafantrag gegen den Beschuldigten (pag. 141). Der angeklagte Deliktszeitraum ist vom Strafantrag umfasst (Art. 31 aStGB).