5 hiervor) bis zum 2.11.2011 (betreffend D.________) bzw. bis Ende 2012 (betreffend G.________) gegen D.________ und G.________ wiederholt Gewalt aus. Der Beschuldigte benutzte für die Schläge seine Hände, jedoch auch häufig Gegenstände, wie Pantoffeln, Kabel, seinen Gurt, eine Fliegenklatsche oder diverse Sportschläger. Sowohl D.________ als auch G.________ erlitten dadurch Hämatome und blaue Flecken. Die Verletzungen waren schmerzhaft. D.________ und G.________ mussten zwar nie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen und ihre physischen Verletzungen heilten jeweils folgenlos ab.