39 (ROTH/KESHELAVA, a.a.O., N. 5 zu Art. 126). Ebenfalls bereits als einfache Körperverletzungen qualifiziert wurden Schläge mit der Hand oder mit diversen Gegenständen (Holzlöffel, Gürtel) gegen die eigene Tochter ab deren 6. bis zum 11. Lebensjahr (ROTH/BERKEMEIER, in: Basler Kommentar, 3. Aufl. 2013, N. 51 zu Art.