Physische und psychische Gewalt gehörte zum Alltag. Sie konnten sich nicht frei äussern und mussten dauernd damit rechnen, dass der Beschuldigte sie schlägt. Sie waren dem Verhalten des Beschuldigten schutzlos ausgeliefert. Das Unverständnis war gross – oftmals wussten sie nicht, was sie falsch gemacht hatten. Das Verhalten des Beschuldigten führte schliesslich auch dazu, dass D.________ seit 2011 nicht mehr mit ihrem Vater spricht. Ein solches Umfeld bedeutet eine grosse psychische Belastung für Kinder und gefährdet die ungestörte seelische und körperliche Entwicklung.