37 D.________ und G.________ lebten mit der ständigen Bedrohung, zumal für sie nicht erkennbar war, wann der Beschuldigte wieder zu physischer Gewalt neigte. Die Schläge kamen aus dem Nichts. Der Beschuldigte bedrohte D.________ und G.________ ferner ca. ein- bis viermal pro Monat mit dem Tod. Er beschrieb dabei, wie er sie umbringen wolle. Sie hatten grosse Angst vor ihrem Vater und befürchteten, er werde seine Drohungen in die Tat umsetzen. Sie lebten in ständiger Alarmbereitschaft, auch wenn sie sich nicht zu Hause aufhielten. Waren D.________ oder G.___