203, Z. 186; pag. 915, Z. 9 ff.). Dies sei zum Beispiel geschehen, wenn sie vom Ausgang nach Hause gekommen sei und er das gesehen habe (pag. 195, Z. 181 f.). Seit sie nicht mehr mit ihm spreche, sage er ihr solche Sachen beispielsweise, wenn sie im Wohnzimmer an ihm vorbei laufe (pag. 195, Z. 188 f.). Auch die Beschimpfungen seien aus dem Nichts gekommen (pag. 195, Z. 184). Der Beschuldigte habe sie ca. einmal im Monat beschimpft (pag. 203, Z. 192 f.). E.________ und C.________ bestätigten, auch sie seien vom Beschuldigten beschimpft worden. E.________ führte aus, als Kind habe er nur gesagt, sie könnten und seien nichts.