__ stimmen sowohl betreffend Inhalt, Grund und Regelmässigkeit der Drohungen überein. Sie sprachen gleichbleibend davon, wie der Beschuldigte mehrheitlich drohte, sie mit einem Messer umbringen zu wollen (aufschlitzen, Kopf abschneiden) und wie die Drohungen aus dem Nichts kamen. Die Aussagen wirken trotz der vielen Übereinstimmungen individuell erlebt. E.________, D.________, G.________ und C.________ verknüpften die Drohungen mit bestimmten Situationen und beschrieben diese. Nach Ansicht der Kammer gibt es keinen Grund, an diesen Aussagen zu zweifeln. Insbesondere ist entgegen den Behauptungen der Verteidigung nicht von einem sprachlichen Missverständnis auszugehen, weil E.______