11.4.1 hiervor). Die Drohungen seien aus dem Nichts gekommen (pag. 187, Z. 60 f.) und hätten teilweise wöchentlich stattgefunden. Es sei auch mal wieder einen Monat gut gegangen (pag. 194, Z. 142 f.). Dies bestätigte auch G.________, der von Todesdrohungen gegenüber ihm und der Familie sprach (pag. 279, Z. 38 ff.; pag. 281, Z. 137; pag. 282, Z. 148 ff.; pag. 714, Z. 7). Selbst L.________ führte aus, der Beschuldigte habe sie am 2.8.2014 mit dem Tod bedroht (pag. 272, Z. 46 f.). Die Aussagen von E.________, D.________, G.________ und C.________ stimmen sowohl betreffend Inhalt, Grund und Regelmässigkeit der Drohungen überein.