Sie beschrieben damit zumindest eine gewisse Regelmässigkeit von mindestens einmal monatlich bis mehrmals pro Monat. Zudem konnten sowohl D.________ als auch G.________ genau angeben, wann sie letztmals vom Beschuldigten geschlagen worden sind. Auch die Gründe, warum die Schläge des Beschuldigten aufgehört hätten, benannten sie ähnlich. Dies sei wohl gewesen, weil sie älter und stärker geworden seien, sich zur Wehr hätten setzen können oder besser gelernt hätten, dem Beschuldigten aus dem Weg zu gehen bzw. sie nicht mehr mit ihm gesprochen hätten. Die Kammer stellt nach dem Gesagten auf die glaubhaften Aussagen der Strafklägerinnen und G._____