_ übergab diese Bilder der Polizei. Sie machte diese mit ihrem Handy. Was glaubhaft ist, da D.________ im Jahr 2011 bereits 16 Jahre alt war und zu dieser Zeit die meisten Jugendlichen im Besitz eines Mobiltelefons waren. Im Übrigen sprach selbst C.________ davon, bei D.________ einmal blaue Flecken an den Beinen festgestellt zu haben (pag. 252, Z. 426 ff.). Es trifft zu, dass D.________ angab, sie wisse nicht, ob der Beschuldigte ihre Geschwister geschlagen habe (pag. 187, Z. 37 f.).