220, Z. 142 ff.). C.________ beschrieb ebenfalls physische Gewalt ihres Mannes gegenüber den Kindern (pag. 231, Z. 211 ff.; pag. 251, Z. 412; pag. 253, Z. 474; pag. 924, Z. 38). Auch sie führte aus, er habe einfach aus dem Nichts begonnen, auf die Kinder einzuschlagen und genommen, was gerade möglich gewesen sei. Er habe sie mit Kabel, mit der flachen Hand, einfach mit allem geschlagen, was da gewesen sei (pag. 229, Z. 117 ff.; pag. 230, Z. 155 ff.). Den Aussagen der Strafklägerinnen und G.________ ist eindrücklich zu entnehmen, wie der Beschuldigte vorgegangen ist. Er schlug seine Kinder mit Ge-