Geschlagen habe der Beschuldigte jeweils mit Kabel oder mit einem Gurt. Den Gurt habe er ausgezogen und einfach drauflos geschlagen, ohne zu wissen, wo er sie treffe (pag. 210, Z. 54 f.; pag. 219, Z. 123). Der Beschuldigte habe sie auch mit Badminton- oder Ping Pong-Schlägern (pag. 210, Z. 66 f.; pag. 219, Z. 125) oder mit einem grünen Tennisschläger geschlagen (pag. 219, Z. 124 ff.). Die Schläger hätten sie dann jeweils unter dem Bett versteckt, damit er sie nicht habe finden können (pag. 210, Z. 67 f.; pag. 219, Z. 124 f.). Er habe jedoch auch mit Händen geschlagen. Der Beschuldigte habe sie ins Gesicht geschlagen und als sie auf dem Boden gelegen sei, habe er weiter gemacht.