Der Beschuldigte habe ihn danach wohl nicht mehr geschlagen, weil er älter und stärker geworden sei. Sein Vater habe vermutlich Angst gehabt, er könne zurück schlagen oder die Polizei avisieren (pag. 285, Z. 303 ff.; pag. 909, Z. 11 ff.). E.________ bestätigte, ihre Geschwister, ihre Mutter und sie selbst seien vom Beschuldigten seit sie denken könne, geschlagen worden (210, Z. 31 ff.; pag. 210, Z. 49; pag. 218, Z. 84 ff.; pag. 219, Z. 120 ff.). Sie könne sich noch daran erinnern, wie er sie und L.________ einmal im Auto geschlagen habe, weil sie auf dem Rücksitz zu laut gewesen seien (pag. 210, Z. 40 ff.). Geschlagen habe der Beschuldigte jeweils mit Kabel oder mit einem Gurt.