Er hat mich dort gefunden und hat mich geschlagen. Ich schrie auch immer aus Angst – ihm war das aber egal (pag. 192, Z. 74 ff.). Zur Häufigkeit der Schläge führte D.________ aus, wie oft der Beschuldigte sie geschlagen habe, könne sie nicht gut sagen. Es sei mehrmals vorgekommen. Vielleicht nicht regelmässig, aber oft. Die Abstände seien verschieden gewesen. Es sei einfach immer geschehen, wenn er Ausbrüche gehabt habe. Er habe sie geschlagen, dann vielleicht drei Tage nicht mehr. Dann habe es jedoch auch Abstände von zwei Wochen gegeben. Es sei einfach unterschiedlich gewesen (pag. 192, Z. 58 ff.; so auch pag. 201, Z. 127 ff.).