Ihre Aussagen überzeugen durch ihre Kongruenz und die immer wieder eindrücklichen Erinnerungen, von welchen individuell und gleichbleibend berichtet wurde. Das Familienleben wurde von den Strafklägerinnen und G.________ einheitlich dargestellt: Sie zogen sich vom Beschuldigten zurück, um weiteren Eskalationen aus dem Weg zu gehen. D.________, E.________ und L.________ sprachen ferner mehrere Jahre nicht mit dem Beschuldigten bzw. D.________ und E.________ sprechen noch heute nicht mit ihrem Vater.