27 Die Aussagen von D.________ und G.________ stimmen inhaltlich überein. Sie sprachen gleichbleibend, nachvollziehbar und stimmig davon, während ihrer Kindheit von ihrem Vater geschlagen und bedroht worden zu sein. Dabei beschrieben sie eindrückliche Situationen und waren in der Lage, ihre Ängste nachvollziehbar aufzuzeigen. In den Aussagen von D.________ und G.________ sind keine Strukturbrüche erkennbar. Sie sagten kongruent, über mehrere Einvernahmen gleichbleibend und ohne Übertreibungen aus. Die Ausführungen von D._____