Er habe keine normale Kindheit gehabt. Sie hätten immer aufpassen müssen, was man sage, damit man den Beschuldigten nicht wütend gemacht habe. Er habe seine Kindheit in Angst verbracht und sich immer in Acht nehmen müssen. Ein normaler Umgang oder Gespräche untereinander seien nicht möglich gewesen (pag. 908, Z. 12 ff.). Positive Momente seiner Kindheit seien gewesen, wenn sein Vater nicht zu Hause gewesen sei (pag. 908, Z. 39). Als sein Vater ins Gefängnis habe gehen müssen, sei das für sie fast wie ein «Happy End» gewesen – sie hätten jahrelang in Angst gelebt und dann seien sie frei gewesen (pag. 283, Z. 237 f.).