Der Beschuldigte schob immer wieder seine gesundheitlichen Probleme in den Vordergrund und blieb strikt dabei, seine Ehefrau sei an allem Schuld. Er betonte immer wieder, wie viel er für die Familie gemacht habe, auch in finanzieller Hinsicht. Entsprechend sprach Dr. med. N.________ im forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 13.4.2015 von ausgeprägten Leugnungs- und Bagatellisierungstendenzen. Eigene Anteile am Konfliktgeschehen habe der Beschuldigte nicht erkennen können (pag. 444 – so auch bereits Dr. med. M.________ im fachpsychiatrischen Gutachten vom 15.12.2014, pag.