934, Z. 12 ff.), wobei 60% seiner Krankheiten auf seine Ehefrau zurückzuführen seien (pag. 940). Seine schlechte Gesundheit brachte er auch vor als Grund, warum er gegen seine Ehefrau noch keine Anzeige habe erstatten können (pag. 181, Z. 10 f.). Insgesamt sind die Aussagen des Beschuldigten nicht glaubhaft. Sie sind gezeichnet von pauschalem Abstreiten, Gegenangriffen, Gegenfragen und Selbstmitleid. Der Beschuldigte schob immer wieder seine gesundheitlichen Probleme in den Vordergrund und blieb strikt dabei, seine Ehefrau sei an allem Schuld.