933, Z. 35 ff.), zumal er keine Zeit gehabt hätte, sein Wissen an die Kinder weiterzugeben. Des Weiteren war der Beschuldigte seit 2012 arbeitslos (vgl. pag. 873), weshalb er spätestens ab diesem Zeitpunkt viel Zeit zur Verfügung gehabt hätte. Der Beschuldigte reagierte auf konkrete Fragen zu den Vorwürfen ferner mit Fragen nach Beweisen, Spuren oder Zeugen (pag. 174, Z. 109; pag. 175, Z. 130; pag. 175, Z. 143 f.; pag. 704, Z. 26 f.; pag. 704 f., Z. 45) und Gegenfragen (pag. 174, Z. 113 f.; pag. 183, Z. 95; pag. 933, Z. 19 f.; pag. 933, Z. 25 ff.).