934, Z. 7 f.). Die Kinder hätten keinen Kontakt mehr zu ihm und würden nicht mit ihm sprechen, weil C.________ ihnen das verboten habe (pag. 167, Z. 107 ff.; pag. 705, Z. 12 ff.; pag. 706, Z. 29 ff.; pag. 705, Z. 15 ff.). Teilweise hatte der Beschuldigte für den angeblichen Komplott von C.________ absurde Erklärungen. Weil er strafrechtlich relevante Sachen über den Bruder von C.________ wisse (wohl angeblicher Drogenhandel, vgl. Ausführungen Dr. med. M.________ pag. 354), habe ihn seine Frau angeschwärzt, um seine Glaubwürdigkeit herabzusetzen (pag. 169, Z. 193). Er wolle sie anzeigen (pag. 181, Z. 40 f.).