«Das ist seit 1999 nie mehr passiert. Wenn so etwas passiert wäre, hätte meine Frau sofort der Polizei telefoniert. Nun lügt meine Frau, sie kann schon lügen» (pag. 167, Z. 103 f.). Fakt ist allerdings, dass seine Ehefrau bereits am 2.8.2014 die Polizei avisiert hatte, weil es zwischen dem Beschuldigen und K.________ zu einer Auseinandersetzung (vgl. Ausführungen unter Ziff. 11.2 hiervor) und schliesslich auch zum vorliegenden Strafverfahren kam. Es war allerdings die Tochter D.________, welche nach dem 2.8.2014 Anzeige gegen ihrem Vater erstattete.