22 11.3 Zum Aussageverhalten des Beschuldigten Der Beschuldigte bestritt von Beginn an pauschal die Vorwürfe gemäss Anklageschrift begangen zu haben (pag. 167, Z. 86 ff.; pag. 174, Z. 118 ff.; pag. 175, Z. 137 ff.; pag. 175, Z. 155 ff.; pag. 704, Z. 22; pag. 932, Z. 9 ff.; pag. 932, Z. 34 ff.; pag. 933, Z. 12 ff.; pag. 933, Z. 23 ff.). Bezeichnend ist seine Aussage auf Frage, ob es in den letzten Jahren zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen ihm und seinen Kindern sowie seiner Frau gekommen sei: «Das ist seit 1999 nie mehr passiert.