Die Aussagen der Strafklägerinnen und G.________ wirken selbst erlebt, sind nachvollziehbar, stimmig und beeindrucken immer wieder mit markanten Details und eindrücklichen, individuell geschilderten Erinnerungen. Die Kammer konnte sich einen persönlichen Eindruck von den Strafklägerinnen und G.________ machen. Während den Einvernahmen waren sie sichtlich betroffen, rangen um Worte, sprachen bedacht und überlegt. In Übereinstimmung mit den Ausführungen von Staatsanwältin J.________ ist auch die Kammer der Meinung, dass es eine nahezu spektakuläre schauspielerische Leistung darstellen würde, wenn dieses Verhalten nur gespielt gewesen wäre.