Dagegen sprechen auch die glaubhaften Aussagen von D.________, E.________ und G.________ zu den konkreten Vorfällen (vgl. Ausführungen unter Ziff. 11.4 ff. hiernach). E.________, D.________ und G.________ sagten ferner übereinstimmend aus, C.________ habe sie nie beeinflusst. D.________ betonte, sie habe zwar zuerst mit ihrer Mutter gesprochen, aber es sei ihr eigener Entscheid gewesen, zur Polizei zu gehen (pag. 201, Z. 99 ff.). E.________ erklärte, ihre Mutter habe immer geschaut, dass alles gut gehe und funktioniere. Sie habe immer nachgegeben und für sie sei immer gut gewesen, was der Beschuldigte gesagt habe. Sie sei wie ein Untertan gewesen (pag. 223, Z. 261 f.).